Psychiatrische Gutachtenpraxis Mainz 
Dr. Alexandra Hartmann




Psychiatrische Gutachten
Dr. Alexandra Hartmann
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie


Meine Leistungen

Erstellen von psychiatrisch-psychotherapeutischen Privatgutachten und Gerichtsgutachten 

Dokumentation bzw. Prüfung von psychischen Erkrankungen im Rahmen von Gerichtsverfahren und außergerichtlich. 
Nicht durchgeführt werden Begutachtungen der persönlichen Eignung nach dem Waffengesetz und verkehrsmedizinische
Begutachtungen 

Erstellen von  Betreuungsgutachten





Gerne komme ich zur Erstellung von Gutachten zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung auch zu einem Hausbesuch
Dr. Alexandra Hartmann

Neuropsychologische Gutachten





Durch die Zusammenarbeit mit einer Neuropsychologin
können kognitive Defizite objektiviert werden

Terminvergabe und Informationen

  • Wichtige Infos
      
Bevor  Sie mich als Gutachterin bei Gericht benennen, nehmen Sie im Vorfeld per  E-Mail mit mir Kontakt auf, ob Kapazitäten vorliegen um Ihr Gutachten annehmen zu können. 
Wegen starker Nachfrage können Gutachtenaufträge frühestens für März 2024 bzw. Mitte 2024 wieder angenommen werden. 

Bitte beachten Sie, dass meine Praxis ausschließlich Begutachtungen durchführt. 
Psychiatrische Behandlungen oder Psychotherapie werden von mir nicht angeboten.

Terminanfragen für Begutachtungen bitte ich ausschließlich per email unter der E-Mail-Adresse alexandra.hartmann@gutachtenpraxis-mainz.de zu vereinbaren.
 
Begutachtungen sind auch am Wochenende und in den Abendstunden möglich.

Vor jeder Begutachtung erhalten Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag.
  
Zeitnahe Gutachten können nur im Einzelfall erfolgen. Bitte nehmen Sie dazu mit mir Kontakt per E-Mail auf, ggf. kann ich aber doch eine kurzfristige Begutachtung möglich machen. 




Psychiatrische Begutachtung:

Die Begutachtung dauert in der Regel mehrere Stunden. 
Nach der Begutachtung erhalten Sie im Regelfall innerhalb von 
6 bis 8 Wochen das fertige Gutachten. 
Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Aufwand des Gutachtens.
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